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   LG Potsdam, 08.04.2022 - 21 KLs 4/19   

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LG Potsdam, 08.04.2022 - 21 KLs 4/19 (https://dejure.org/2022,31942)
LG Potsdam, Entscheidung vom 08.04.2022 - 21 KLs 4/19 (https://dejure.org/2022,31942)
LG Potsdam, Entscheidung vom 08. April 2022 - 21 KLs 4/19 (https://dejure.org/2022,31942)
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Wird zitiert von ...

  • LG Wuppertal, 04.12.2020 - 26 KLs 14/20
    der Angeklagte Q unter Einbeziehung der Strafen aus dem Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 15.05.2019 (Az. 21 KLs 4/19) und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von.

    Die Feststellungen zu den strafrechtlichen Vorbelastungen des Angeklagten Q hat die Kammer dem in der Hauptverhandlung verlesenen Auszug aus dem Bundeszentralregister sowie dem ebenfalls verlesenen Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 15.05.2020, Az. 21 KLs 4/19 (10 Js 2329/18) entnommen.

    Die Feststellungen zum Wirkstoffgehalt der bei der Tat 18 eingekauften Menge von 1 kg Heroin beruhen auf den Feststellungen des verlesenen Urteils des Landgerichts Wuppertal vom 15.05.2020, Az. 21 KLs 4/19.

    Unter erneuter Abwägung aller für und gegen den Angeklagten Q sprechenden Umstände, insbesondere der schon länger zurückliegenden Taten und der Gleichartigkeit der Taten, und unter Einbeziehung der Strafen aus dem Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 15.05.2019 (Az. 21 KLs 4/19) und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe hat die Kammer unter maßvoller Erhöhung der höchsten Einsatzstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe von.

    Die im Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 15.05.2019 (Az. 21 Kls 4/19) als Maßregel der Besserung und Sicherung nach § 64 StGB angeordnete Unterbringung des Angeklagten Q in einer Entziehungsanstalt war aufrecht zu erhalten.

    Dieser Betrag setzt sich aus der Anordnung der Einziehung von Werterträgen in Höhe von 414.400,00 EUR für die Taten 1 bis 17 und der Aufrechterhaltung der Einziehung von Taterträgen in Höhe von 200, 00 EUR aus dem einbezogenen Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 15.05.2019 (Az. 21 KLs 4/19) zusammen.

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